Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedindungen der Firma hdt Anlagenbau GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der hdt Anlagenbau GmbH

  • 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen (nachfolgend: „Unterlagen“) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln, dürfen Dritten nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

  • 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen überlassen haben.

(2) Die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Ausführung der Lieferung bzw. Leistung.

(3) Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.

(4) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich und begründen keinen Anspruch. Änderungen in Ausführung und Material, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

  • 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Werk (EXW Incoterms 2020) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme werden gesondert berechnet.

(2) Bei Verträgen mit einer Liefer- oder Leistungsfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, bei einer wesentlichen Änderung der Lohn-, Material- oder Vertriebskosten den Preis angemessen anzupassen.

(3) Wir sind berechtigt, dem Projektfortschritt entsprechende Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen (z. B. Materiallieferungen, Montagearbeiten) zu verlangen.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nur bei gesonderter Vereinbarung in Textform zulässig und setzt voraus, dass alle bis dahin fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt sind.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

  • 4 Lieferung, Gefahrübergang und Verzug

(1) Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und in Textform als solche bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie der Beibringung etwaig erforderlicher Genehmigungen durch den Kunden.

(2) Bei vom Kunden gewünschten Änderungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

(3) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse (höhere Gewalt), wie z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks oder eine von uns nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch unsere Zulieferer, befreien uns für die Dauer der Störung von unseren Leistungspflichten. Wir werden den Kunden unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende eines solchen Ereignisses informieren.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

  • 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörende Ware erfolgen.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.

(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  • 6 Mängelansprüche (Gewährleistung) und Garantie

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Gewährleistung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen.

(3) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Fristverkürzung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen. Sie erlöschen, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen.

(7) Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir für Materialfehler und Mängel in der Ausführung eine Garantie von einem Jahr ab Rechnungsdatum. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an unseren Produkten vornehmen. Die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden bleiben von dieser Garantie unberührt.

(8) Besonderheiten bei Sonderanfertigungen: Da unsere Lieferungen und Leistungen in der Regel als individuelle Sonderanfertigungen nach Kundenspezifikation erfolgen, ist ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch aus Gründen, die nicht auf einem Mangel beruhen (z.B. Nichtgefallen), ausgeschlossen. Die gesetzlichen Mängelansprüche und die Garantie des Kunden gemäß den vorstehenden Absätzen bleiben hiervon unberührt.

  • 7 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • 8 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gemäß § 7 Abs. 2 dieser AGB, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • 9 Datenschutz

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf unserer Webseite stallklima.de respektiv hdt-technik.de einsehbar ist oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

  • 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Diepholz.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2025